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P.S. Wir streiten jegliche Ähnlichkeit zu irgendwelchen südgermanischen Hefegebräu-Frisch-Abzapf-Brauereilogos ab.

§ 237 Abs. 13 des StGB : Jeder oder jede, die einem oder einer Brauerei das Recht auf freien Wettbewerb nimmt, wird mit 2-3 Jahre Freiheitsentzug bestraft.
oder muß 240 l Export, innerhalb eines sehr streng gesetzten Zeitraumes, trinken.

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Monatliche Widmung: Unsere Lehrer!
(alle 7 Tage ein besonderer Tribut an Menschen die Wir einfach gern ham;-)
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